Steuern

Beratungspraxis Haftungsfragen Wie verändert sich die Haftung für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, wenn diese als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine Freiwilligenpauschale erhalten? Welche Verantwortung übernehmen Rechnungsprüfer*innen? Wie wirkt sich die Entlastung des Vorstandes auf die Haftung aus? Wer kommt für Steuerschulden auf? Antworten auf häufige Fragen zum Thema Haftung und typische Problemstellungen aus dem Vereinsalltag aus unserer Beratungspraxis.
Bild Steuerfragen im Kulturverein Steuern gehören sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen in der Kulturarbeit, sind aber unerlässlich für die ordnungsgemäße Führung eines Kulturvereins. In zwei Webinaren bieten wir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Steuerfragen in Kulturvereinen: Am 27.03.2025 geht es um die grundlegende steuerliche Aspekte für Kulturvereine – von der Gemeinnützigkeit über den Umgang mit unternehmerischen Teilen im Verein bis hin zu steuerlichen Vorteilen. Am 02.04.2025 widmen wir uns relevanten internationalen Steuerfragen, darunter die Abzugssteuer und die internationale Kleinunternehmerregelung, die für Vereine mit grenzüberschreitenden Aktivitäten relevant sind. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Mit Beginn des Jahres 2025 treten wichtige Anpassungen bei den Beitragsgrenzen, Steuersätzen und Pauschalen in Kraft, die für Kulturvereine von Bedeutung sind. Änderungen betreffen unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze, die Kleinunternehmerregelung, Anpassungen beim Kilometergeld und der Reisekostenpauschale. Was sich geändert hat und in welcher Höhe, haben wir hier für euch zusammengestellt.
heart on hands Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.