FAQ

Frequently Asked Questions: Ein Leitsystem mit praktischen, politischen und theoretischen Fragen bezüglich Kulturarbeit und darüber hinaus.


 
- Wie ist die IG Kultur Österreich strukturiert?

Die IG Kultur Österreich (IGKÖ) ist als Verein organisiert. Das wichtigste Gremium ist die jährlich stattfindende Generalversammlung. Alle zwei Jahre wählte die Generalversammlung einen Vorstand, bestehend auf vier bis neun Mitgliedern. Der Vorstand leitet die Vereinstätigkeit strategisch an und ist für die kulturpolitische und gewerkschaftliche Schwerpunktsetzung der Interessenvertretung der freien Kulturarbeit verantwortlich. 

Das Büro ist mit vier Angestellten besetzt, einer Geschäftsführung (Yvonne Gimpel), einer Assistenz der Geschäftsführung (Julia Krul), Büroleitung und Mitgliederbetreuung (Petra Eckmayr) und Medien- und Projektkoordination (Patrick Kwasi). Bei entsprechenden Projekten wird das Team durch zusätzliche Mitarbeiter_innen verstärkt.

- Wofür ist die IG Kultur Österreich zuständig?

Die Mitglieder der IG Kultur Österreich sind Kulturvereine die ein spartenübergreifendes, zeitgenössisches Kulturprogramm bieten. Für die Mitglieder bieten wir umfangreiche Serviceleistungen im Bereich Beratung und Information. Für alle Kulturschaffende bemühen wir uns auf politischer Ebene um die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

- Kann ich als Einzelperson Mitglied werden?

Einzelpersonen können außerordentliches Mitglied werden. Außerordentliche- (und Förder-)mitglieder genießen nahezu die gleichen Vorteile und Rechte wie ordentliche Mitglieder, die einzige Ausnahme besteht darin, dass sie über kein Stimmrecht in der Generalversammlung verfügen. Informationen zur Mitgliedschaft

- Wo bekomme ich den IG Kultur Newsletter?

Unter "Newsletter abonnieren" kannst du dich für den Newsletter eintragen, ein Passwort anfordern bzw. dieses ändern, die eigene Emailadresse aktualisieren oder dich selbständig vom Newsletter abmelden. IGKulturNews kann nur von der IGKÖ beschickt werden, alle eingehenden Mails werden an @email weitergeleitet.

- Wie gründe ich einen Verein?

Zur Gründung eines Vereines sind mindestens 2 Personen notwendig, die sich zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen ideellen Zwecks zusammenschliessen. Das Wichtigste bei der Vereinsentstehung ist die Gründungsvereinbarung, das sind die Statuten.
Musterstatuten für Kulturinitiativen
Die Vereinsgründung mit den Angaben über die mind. 2 GründerInnen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,  Adresse) muss von diesen gemeinsam mit den Statuten bei der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Werden in der Gründungsversammlung bereits die organschaftlichen VertreterInnen (Vorstand) gewählt, müssen diese die Vereinsgründung bei der Behörde anzeigen.

- Welche anderen Interessensvertretungen gibt es im Kulturbereich noch?

Neben den regionalen Dachverbänden für Kulturinitiativen (Interessensvertretungen auf Länderebene) gibt es diverse Verbände, die sich entlang von Sparten (Theater, Film, Literatur, Übersetzung, Neue Medien, Musik, Bildende Kunst, etc...) zusammen gefunden haben. Viele dieser Interessensvertretungen sind im Kulturrat organisiert, eine Ausnahme dazu bildet die IG Autorinnen und Autoren.

- Subventioniert die IG Kultur Österreich Projekte?

Nein. Die IG Kultur Österreich erhält eine Jahressubvention von der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanlzeramts für die Vernetzungs- und Servicetätigkeit.

- Was muss ich der Vereinspolizei melden?

Folgendes muss der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden:

  • Die Vereinsgründung mit Statuten
  • Wahlanzeige: die organschaftlichen VertreterInnen innerhalb von 4 Wochen nach der Bestellung/Wahl, auch wenn es sich um eine neuerliche Funktionsperiode handelt
  • Statutenänderungen
  • Änderung der Vereinsanschrift
  • Freiwillige Vereinsauflösung

Link zu Musterformularen des BMI

- Was ist die AKM?

Die AKM ist eine Urheberrechtsgesellschaft. AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger, die sich zu einer privat organisierten Genossenschaft zusammengeschlossen haben. Für öffentlich aufgeführte Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, müssen die jeweiligen VeranstalterInnen die Aufführungslizenzen bei der AKM erwerben und dafür Entgelt bezahlen.

- Warum verwendet ihr Creative Commons-Lizenzen?

Die Frage der Urheberrechte wird sehr kontrovers geführt, die derzeitige Fassung des Verwertungsrechtes bevorteilt jedoch im überragenden Maße große Konzerne, der Großteil der sog. Kreativen bekommt dagegen geringe Bezahlung der erbrachten Leistungen. Creative Commons – Some rights reserved versuchen einen differenzierteren Weg in Bezug auf Verwertungsrechte und bietet verschiedene Alternativen zum Gängigen „All rights reserved" an. Somit wird es möglich, urheberrechtlich geschütztes Material unter den gewünschten und selbstgewählten Bedingungen mit anderen zu teilen und weiterzugeben. Damit auch weiterhin Generationen von Kreativen, Kunst- und Kulturschaffenden, Wissenschafter_innen, etc. auf die Errungenschaften ihrer Vorgänger_innen aufbauen können.

- Wie funktioniert das Bewegungsmelder-Podcastabo?

Der Bewegungsmelder Kultur wird auf zwei Internetportalen archiviert, von denen das Abo bezogen werden kann. Mit den Links Sendungsarchiv und cba kommst du zum RSS-Feed. Dort kannst du entscheiden, ob du eine Nachricht über eine neue Ausgabe in deinen Email-Account bekommen willst (= Dynamisches Lesezeichen), oder die Sendung in einen Musikplayer geladen werden soll. Für diesen Fall wählst du unter „Dynamisches Lesezeichen“ die Anwendung aus, mit der du die Sendung hören willst. Auf „Jetzt abonnieren“ klicken und es steht dem regelmäßigen Hörvergnügen nichts mehr im Weg.

- Wann muss ich der Gebietskrankenkassa was melden?

Werden vom Verein Personen regelmäßig gegen Entgelt beschäftigt, hängt es von der Art der Beschäftigung ab, ob diese SVA-Meldepflichtig sind. Ausschlaggebend ist der Vertrag: handelt es sich um einen Dienstvertrag oder um einen freien Dienstvertrag, ist eine Meldung an die zuständige Gebietskrankenkassa erforderlich.
Zu beachten: unabhängig davon, wie der Vertrag genannt wird, ist der faktische Inhalt ( § 539a ASVG) entscheidend, ob ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis, ein freier Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt.

- Was muss ich vor einer Veranstaltung beachten?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen sind in den Veranstaltungsgesetzen der Bundesländer geregelt, Informationen dazu auf den Webseiten der jeweiligen Landesvernetzung:  Interessensvertretungen auf Länderebene. Für Wien gibt es das Handbuch: Kultur veranstalten in Wien

- Was muss ich beachten, wenn ich nicht-österreicherische KünstlerInnen einlade?

Auftritte von KünstlerInnen, die nicht in Österreich ihren ständigen Wohnsitz haben unterliegen einem besonderen Einkommenssteuerverfahren, das direkt die VeranstalterInnen trifft. Das nicht Beachten der sogenannten „AusländerInnenabzugsteuer" kann schon aufgrund ihrer Höhe (rund 25% vom Honorar+Spesen) Kulturvereine bei einer Prüfung hart treffen.
Wie die Steuer zu berechnen ist und welche Ausnahmen es gibt, findet sich in AusländerInnen-Abzugssteuer und auf der Seite des Finanzministeriums.

- Darf ich als Verein Gewinne machen?

Ja, solange das erwirtschaftete Geld für den begünstigten Vereinszweck verwendet wird. Das gilt auch bei Ansparen für Investitionsvorhaben, es können aber nicht grundsätzlich alle Mittel steuerfrei erwirtschaftet werden.
Mehr Infos: Broschüre Vereine und Steuern

- Gibt es Gehaltsrichtlinien und Honorarsätze für KulturarbeiterInnen und KünstlerInnen? 

Ja, die IGKÖ gibt jährlich ein Gehaltsschema als Richtlinie für die faire Bezahlung von Angestellten in Kulturvereinen heraus, entwickelt auf Basis des Gehaltsschemas der GPA-DJP für Vereine (PDF Download Gehaltsschema Kulturvereine 2018). Für freie, selbständige Kulturarbeit (konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten in der freien Kulturarbeit) gibt es jährlich aktualisierte Honorarrichtlinien der TKI - Tiroler Kulturinitiativen (TKI Honorarrichtlinien 2018).  

Des weiteren gibt es Gagenrichtlinien für Theaterschaffende, publiziert von der IG freie Theaterarbeit, empfohlene Honorarsätze für KulturvermittlerInnen des Verbandes der KulturvermittlerInnen im Museums- und Ausstellungswesen sowie Empfehlungen der IG Autorinnen Autoren für Mindesthonorare bei Lesungen und Diskussionen und der Musikergilde für Mindesthonorare für Konzert- und Playbackauftritte.  

- Darf ich in meinem Verein Getränke verkaufen? (wirtschaftlicher Hilfsbetrieb)

Ja! Dabei sollte der Getränkeverkauf in Verbindung mit der Vereinsarbeit (Verwirklichung des begünstigten Vereinszweckes) stehen, und nicht in Hauptsache der Gelderwirtschaftung dienen.
Mehr Infos zu den Rahmenbedingungen und Grenzwerten: Broschüre Kulturverein gründen und betreiben

- Wo bekomme ich Geld?

Für Kunstprojekte und Kulturvereine gibt es Fördermittel auf Gemeinde, Landes- und Bundesebene. Die Förderstellen sind unterschiedlich strukturiert und haben unterschiedliche Förderschwerpunkte. Die Websites der einzelnen Förderstellen geben mitunter ausreichend Auskunft, es besteht aber auch für Mitglieder die Möglichkeit eine Subventionsberatung in der IG Kultur Österreich in Anspruch zu nehmen.

- Wo bekomme ich Unterstützung zum Thema soziale Absicherung und Künstlersozialversicherungsfonds?

Je nach „Kunstsparte" haben die einzelnen Interessenvertretungen Beratungskompetenzen für KünstlerInnen.

Für Musikschaffende bietet mica - music austria Beratungen an. 

Der Kulturrat Österreich hat eine Infobroschüre für Kunstschaffende und andere prekär Tätige zusammengestellt.

- Was ist politischer Antirassismus?

Politischen Antirassismus versteht die IG Kultur Österreich als einen Diskurs, aber vor allem als Praxis, rassistisch Diskriminierte abseits der Logik Opfer-Täter zu charakterisieren und gesellschaftliche Handlungsperspektiven zu entwerfen und zu ermöglichen. Es geht uns darum, Politischen Antirassismus als eine beständige Praxis zu etablieren, die Rassismus nicht individualisiert, sondern Strukturen im eigenen Umfeld aktiv dahingehend bearbeitet, dass Privilegien und Ressourcen - hier und jetzt - umverteilt werden und somit gesellschaftliche, soziale und rechtliche Inklusionen real erlebbar gemacht werden. Vision der IG Kultur Österreich

- Was ist politische Kulturarbeit?

Idealerweise unterscheidet sich politische Kulturarbeit von den unzähligen kulturellen Äußerungsformen durch die Fähigkeit selbstkritisch das eigene Tun zu analysieren und es nach emanzipatorischen Anforderungen auszurichten. Man könnte sagen, dass politische Kulturarbeit sich durch das Engagement für eine gleichberechtigte und sozio-kulturell diversifizierte Gesellschaft auszeichnet. Dieses Engagement taucht in vielen Formen auf, ein wichtiger Teilaspekt ist jedoch immer die Ermöglichung von Teilhabe am kulturellen Leben aller.

- Was bedeuten Konsultationsprozesse auf EU-Ebene?

Die Europäische Kommission ruft regelmäßig Organisationen und Einzelpersonen auf zu konkreten Politikfeldern Stellung zu nehmen. Inwieweit die Ergebnisse dann in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden ist nicht ganz klar nachvollziehbar aber alle Stellungnahmen sind im Internet abrufbar.