Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Musterverträge und Vorlagen

Mit der vorliegenden Sammlung an Musterverträgen und Vorlagen sollen Kulturinitiativen Werkzeuge zur Hand haben, die sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Sie bieten eine erste Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen.